Regelung bei extremen Wetterlagen

29.01.2019

Extreme Wetterbedingungen führen im Winter immer wieder zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Hierzu bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Grundsätzlich ist die Schule an Schultagen immer geöffnet und es findet Unterricht statt für alle Schüler, die die Schule erreichen können.
  • Die Entscheidung, ob der Schulweg bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen zumutbar ist oder nicht, liegt bei den Eltern. (SchuO §33 Absatz 5) Im Falle eines Fernbleibens ist in jedem Fall das Sekretariat zu informieren und eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
  • Sofern Eltern ihre Kinder morgens selbst zur Schule fahren, müssen sie berücksichtigen, ob die Rückfahrt in Anbetracht der Wetterverhältnisse mit den Bussen oder durch Eltern gesichert ist.
  • Bei absehbaren, über Tag einsetzenden starken Schneefällen, werden wir in Absprache mit den Busunternehmen den Unterricht rechtzeitig abbrechen, um eine sichere Heimfahrt zu ermöglichen. Telefonische Nachfragen in der Schule sollen an diesem Tag möglichst vermieden werden.
  • Sollte in Anbetracht extremer Witterungsverhältnisse ausnahmsweise kein Unterricht möglich sein, wird eine entsprechende Information bis 7.00 Uhr auf der Schulhomepage und nach Möglichkeit auch über die regionalen Radiosender veröffentlicht.
  • Der Verkehrsverbund Region Trier bietet auf seiner Seite www.vrt-info.de aktuelle Verkehrsmeldungen an, die seitens der zuständigen Verkehrsunternehmen bei witterungsbedingten Fahrtausfällen und/oder Verspätungen eingestellt werden.